Arbeitsplatzschutz

Arbeitsplatzschutz
Arbeitsplatzschutz m PERS job protection, job guarantee

Business german-english dictionary. 2013.

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  • Arbeitsplatzschutz — Erhaltung und Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung eines Arbeitnehmers zum ⇡ Wehrdienst und ⇡ Zivildienst. I. Rechtsgrundlage:Arbeitsplatzschutzgesetz i.d.F. vom 14.2.2001 (BGBl I 253) m.spät.Änd.; § 78 Zivildienstgesetz i.d.F. vom 28.9.1994 …   Lexikon der Economics

  • Eignungsübung — ⇡ Arbeitsplatzschutz …   Lexikon der Economics

  • Einberufung zum Wehrdienst — ⇡ Arbeitsplatzschutz …   Lexikon der Economics

  • Arbeitsplatz — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Arbeitsplatz ist jene Stelle im Betrieb, einer Verwaltung oder einer Organisation, an welcher ein abhängig… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitsplätze — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Arbeitsplatz ist jene Stelle im Betrieb, einer Verwaltung oder einer Organisation, an welcher ein abhängig… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitsplatz — I. Allgemein:1. Begriff: Räumlicher Bereich, in dem der Mensch innerhalb des betrieblichen Arbeitssystems mit Arbeitsmitteln und gegenständen zusammenwirkt. Der A. ist die kleinste räumliche Struktureinheit eines ⇡ Betriebs. 2. Die Einrichtung… …   Lexikon der Economics

  • Urlaub — I. Erholungsurlaub:1. Begriff: Bezahlte Freizeit, die der Wiederherstellung und Erhaltung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers dienen soll. Während des U. darf der Arbeitnehmer deshalb keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten …   Lexikon der Economics

  • Wehrdienst — 1. Rechtsgrundlage: Wehrpflichtgesetz i.d.F. vom 20.2.2002 (BGBl I 954). 2. Allgemeine Wehrpflicht besteht für alle deutschen Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an und endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. (bei… …   Lexikon der Economics

  • Zivildienst — ziviler Ersatzdienst; Verpflichtung zur Erfüllung von Aufgaben, die dem Allgemeinwohl dienen, durch anerkannte Kriegsdienstverweigerer (Art. 12a GG) anstelle der Ableistung von ⇡ Wehrdienst. Rechtsgrundlage: Zivildienstgesetz i.d.F. vom 28.9.1994 …   Lexikon der Economics

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