- Arbeitsplatzschutz
- Arbeitsplatzschutz m PERS job protection, job guarantee
Business german-english dictionary. 2013.
Business german-english dictionary. 2013.
Arbeitsplatzschutz — Erhaltung und Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung eines Arbeitnehmers zum ⇡ Wehrdienst und ⇡ Zivildienst. I. Rechtsgrundlage:Arbeitsplatzschutzgesetz i.d.F. vom 14.2.2001 (BGBl I 253) m.spät.Änd.; § 78 Zivildienstgesetz i.d.F. vom 28.9.1994 … Lexikon der Economics
Eignungsübung — ⇡ Arbeitsplatzschutz … Lexikon der Economics
Einberufung zum Wehrdienst — ⇡ Arbeitsplatzschutz … Lexikon der Economics
Arbeitsplatz — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Arbeitsplatz ist jene Stelle im Betrieb, einer Verwaltung oder einer Organisation, an welcher ein abhängig… … Deutsch Wikipedia
Arbeitsplätze — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Arbeitsplatz ist jene Stelle im Betrieb, einer Verwaltung oder einer Organisation, an welcher ein abhängig… … Deutsch Wikipedia
Arbeitsplatz — I. Allgemein:1. Begriff: Räumlicher Bereich, in dem der Mensch innerhalb des betrieblichen Arbeitssystems mit Arbeitsmitteln und gegenständen zusammenwirkt. Der A. ist die kleinste räumliche Struktureinheit eines ⇡ Betriebs. 2. Die Einrichtung… … Lexikon der Economics
Urlaub — I. Erholungsurlaub:1. Begriff: Bezahlte Freizeit, die der Wiederherstellung und Erhaltung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers dienen soll. Während des U. darf der Arbeitnehmer deshalb keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten … Lexikon der Economics
Wehrdienst — 1. Rechtsgrundlage: Wehrpflichtgesetz i.d.F. vom 20.2.2002 (BGBl I 954). 2. Allgemeine Wehrpflicht besteht für alle deutschen Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an und endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. (bei… … Lexikon der Economics
Zivildienst — ziviler Ersatzdienst; Verpflichtung zur Erfüllung von Aufgaben, die dem Allgemeinwohl dienen, durch anerkannte Kriegsdienstverweigerer (Art. 12a GG) anstelle der Ableistung von ⇡ Wehrdienst. Rechtsgrundlage: Zivildienstgesetz i.d.F. vom 28.9.1994 … Lexikon der Economics